Überblick
Über den Button „Berichtigung & Annullierung“ kannst du bestehende Rechnungen nachträglich anpassen oder ausgleichen.
Du hast drei Optionen:
Berichtigung → Bearbeitbare Kopie der Rechnung
Annullierung → Kopie mit negativem Betrag (Storno)
Gutschrift → Eigener Beleg mit Suffix „-GS“ (ohne neue Transaktion)
Voraussetzungen
Bevor du startest:
☑️Die Rechnung ist bereits im System vorhanden
☑️Du hast Bearbeitungsrechte
☑️Du weißt, ob eine Korrektur, vollständige Stornierung oder Gutschrift nötig ist
☑️Die Rechnung wurde geprüft (Betrag, Steuer, Status)

Schritte
1. Rechnung öffnen
So geht’s:
Navigiere zu Rechnungen
Öffne die betroffene Rechnung
Klicke auf „Berichtigung & Annullierung“
Es öffnet sich ein Auswahlfenster.

🟣 Berichtigung
Was passiert?
fybu erstellt eine Kopie der bestehenden Rechnung
Du wirst automatisch auf den kopierten Datensatz weitergeleitet
Das Original bleibt unverändert bestehen
Wann sinnvoll?
Falscher Betrag
Falsche Steuer
Fehler in Kunden- oder Positionsdaten
Typischer Fehler:
Das Original direkt ändern wollen – das ist nicht möglich. Änderungen erfolgen ausschließlich über die neu erstellte Kopie.
⚫ Annullierung
Was passiert?
fybu erstellt eine Kopie mit negativem Betrag
Diese gleicht die ursprüngliche Rechnung vollständig aus
Wann sinnvoll?
Bestellung wurde vollständig storniert
Zahlung komplett zurückerstattet
Rechnung soll buchhalterisch neutralisiert werden
Wichtig:
Originalrechnung und Annullierung gehören zusammen und sollten gemeinsam exportiert bzw. verbucht werden.
⚪ Gutschrift
Was passiert?
Es wird eine Gutschrift mit dem Suffix „-GS“ erstellt
Es wird keine neue Transaktion erzeugt
Wann sinnvoll?
Teilrückerstattung
Kulanz-Erstattung
Separater Gutschrift-Beleg erforderlich
Wichtig:
Da keine Transaktion erzeugt wird, läuft die Verarbeitung unabhängig von der ursprünglichen Rechnung.
3. Speichern
Wähle die gewünschte Option
Klicke auf „Speichern“
fybu erstellt automatisch den entsprechenden Beleg.
Tipp: Ergänze bei Bedarf eine interne Notiz für dein Team oder dein Steuerbüro.
FAQ
Wird die Originalrechnung gelöscht?
Nein. Sie bleibt unverändert im System bestehen.
Kann ich mehrere Berichtigungen durchführen?
Ja. Jede Berichtigung erzeugt eine neue Version.
Wann nehme ich Annullierung statt Gutschrift?
Annullierung = komplette Stornierung einer Rechnung.
Gutschrift = eigenständiger Beleg, meist für Teilbeträge.
Warum wird eine neue Version erstellt?
Damit alle Änderungen revisionssicher dokumentiert sind.
Ist das GoBD-konform?
Ja. Originaldaten werden niemals überschrieben.
Begriffe erklärt
Berichtigung
Erstellung einer neuen, bearbeitbaren Version einer bestehenden Rechnung.
Annullierung
Storno einer Rechnung durch Erstellung einer negativen Gegenrechnung.
Gutschrift
Eigenständiger Beleg mit dem Suffix „-GS“, meist für Rückerstattungen.
Negativer Betrag
Ein Minuswert, der eine vorherige Buchung vollständig ausgleicht.
GoBD
Rechtliche Vorgaben zur ordnungsmäßigen und nachvollziehbaren Buchführung in Deutschland.
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