Überblick

In bestimmten Fällen behält ein Marktplatz die Umsatzsteuer aus einem Verkauf ein und führt sie selbst ab. Das kann beispielsweise bei bestimmten Amazon-Verkäufen in die Schweiz oder nach Großbritannien sowie bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU relevant sein.

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Du stellst deinem Endkunden eine Rechnung über 119 € brutto.

  • Der Endkunde bezahlt 119 € über den Marktplatz.

  • fybu ordnet die Marktplatzzahlung über 119 € der Rechnung zu.

  • Der Marktplatz behält zusätzlich 19 € Umsatzsteuer ein.

  • Weitere Marktplatzgebühren können ebenfalls abgezogen werden.

  • Ausgezahlt wird entsprechend nur der verbleibende Nettobetrag abzüglich weiterer Gebühren.

Damit die 19 € Umsatzsteuer aus der Rechnung und der Steuer-Einbehalt des Marktplatzes buchhalterisch zusammengeführt werden, verwendest du für beide Buchungen dasselbe Verrechnungskonto.

Hinweis: Ob der Marktplatz in deinem konkreten Fall tatsächlich Steuerschuldner ist und die Umsatzsteuer abführen muss, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Prüfe die steuerliche Behandlung im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Voraussetzungen

Bevor du die Einstellungen vornimmst, prüfe:

  • Das Rechnungssystem ist in fybu angebunden.

  • Der betreffende Marktplatz ist angebunden.

  • Die passende Erlöskontierungsregel ist vorhanden.

  • Der Trigger für den Steuer-Einbehalt des Marktplatzes ist bekannt.

  • Du kennst deinen Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04).

  •  Die steuerliche Behandlung der betroffenen Verkäufe ist geklärt.

🔖 VIS: Screenshot der angebundenen Systeme mit Rechnungssystem und Marktplatz.

Schritte

1. Erlöskontierungsregel des Rechnungssystems öffnen

Öffne zunächst die Einstellungen deines Rechnungssystems und gehe zu den Erlöskontierungen.

So geht’s:

  1. Öffne dein Rechnungssystem in fybu.

  2. Navigiere zu den Erlöskontierungen.

  3. Suche die Kontierungsregel, die für die betroffenen Verkäufe greift.

  4. Klicke bei dieser Regel auf Bearbeiten.

💡 Tipp: Achte darauf, dass du tatsächlich die Regel bearbeitest, über die die vom Marktplatz besteuerten Verkäufe laufen.

2. Steuerzeile aufteilen

Aktiviere innerhalb der Kontierungsregel die Option Steuerzeile aufteilen.

Trage anschließend das gewünschte Steuerkonto ein. Wir empfehlen als Verrechnungskonto:

  • SKR03: 1768

  • SKR04: 3818

Dadurch wird der Steueranteil der Rechnung separat auf das angegebene Konto gebucht.

Beispiel bei einer Rechnung über 119 € brutto: Bei 19 % Umsatzsteuer beträgt der Steueranteil 19 €. Dieser Betrag wird über das hinterlegte Verrechnungskonto geführt.

⚠️ Wichtig: Das hier verwendete Konto muss mit dem Konto für den Steuer-Einbehalt in den Marktplatzeinstellungen übereinstimmen.

3. Steuer-Einbehalt des Marktplatzes kontieren

Wechsle anschließend in die Einstellungen des betreffenden Marktplatzes.

So geht’s:

  1. Öffne die Marktplatzeinstellungen.

  2. Navigiere zu den Kontierungsregeln.

  3. Suche den Trigger, der den Steuer-Einbehalt des Marktplatzes abbildet.

  4. Bearbeite die zugehörige Kontierungsregel.

  5. Hinterlege dasselbe Verrechnungskonto wie im Rechnungssystem:

    • SKR03: 1768

    • SKR04: 3818

  6. Speichere die Einstellung.

⚠️ Typischer Fehler: Werden im Rechnungssystem und beim Marktplatz unterschiedliche Konten verwendet, können sich Steueraufteilung und Steuer-Einbehalt nicht gegenseitig ausgleichen.

4. Verrechnung kontrollieren

Nach der Verbuchung sollten sich die beiden Steuerbuchungen auf dem Verrechnungskonto gegenseitig ausgleichen.

Vereinfacht sieht das so aus:

VorgangBetrag auf Verrechnungskonto
Steueranteil aus Rechnung+19 €
Steuer-Einbehalt Marktplatz−19 €
Saldo0 €

Weitere Marktplatzgebühren werden unabhängig davon entsprechend ihrer jeweiligen Kontierungsregeln verbucht.

Bleibt auf dem Verrechnungskonto ein Saldo stehen, prüfe insbesondere, ob Steuerzeile aufteilen aktiviert ist, beide Regeln dasselbe Konto verwenden und der richtige Marktplatz-Trigger greift.


FAQ

Warum zahlt der Marktplatz weniger aus als auf der Rechnung steht?

Der Endkunde bezahlt zwar den vollständigen Rechnungsbetrag, der Marktplatz kann davon aber beispielsweise die von ihm abzuführende Steuer sowie weitere Gebühren einbehalten. Deshalb kann der tatsächlich an dich ausgezahlte Betrag niedriger sein.

Warum muss ich im Rechnungssystem „Steuerzeile aufteilen“ aktivieren?

Dadurch kann der Steueranteil separat auf das hinterlegte Verrechnungskonto gebucht und mit dem Steuer-Einbehalt des Marktplatzes verrechnet werden.

Müssen Rechnungssystem und Marktplatz dasselbe Verrechnungskonto verwenden?

Ja. Nur wenn beide Seiten auf dasselbe Konto gebucht werden, können sich die zusammengehörigen Beträge dort ausgleichen.

Was mache ich, wenn das Verrechnungskonto nicht auf 0 € steht?

Prüfe die Erlöskontierungsregel, die Einstellung Steuerzeile aufteilen, das hinterlegte Konto und den Trigger für den Steuer-Einbehalt. Bei steuerlichen Differenzen solltest du zusätzlich deine Steuerberatung einbeziehen.

Gilt diese Einstellung für jeden Marktplatzverkauf?

Nein. Sie ist für Sachverhalte gedacht, bei denen der Marktplatz die betreffende Umsatzsteuer tatsächlich einbehält und selbst abführt.

Begriffe erklärt

Steuer-Einbehalt: Betrag, den der Marktplatz vom Verkaufserlös einbehält, um die betreffende Steuer selbst abzuführen.

Verrechnungskonto: Buchhaltungskonto, auf dem zusammengehörige Gegenbuchungen gesammelt werden. Bei korrekter Verbuchung gleichen sich die Beträge hier aus.

Erlöskontierung: Regel, die bestimmt, auf welche Buchhaltungskonten Umsätze und zugehörige Beträge gebucht werden.

Steuerzeile aufteilen: fybu-Einstellung, mit der der Steueranteil einer Rechnung separat auf ein angegebenes Konto gebucht wird.

SKR03 / SKR04: Standardkontenrahmen, die in Deutschland häufig für die Finanzbuchhaltung verwendet werden.

Super, dass du bis hier gelesen hast! 🎉 Falls noch Fragen offen sind, melde dich jederzeit über den Chat – wir helfen dir gerne weiter.

Weiterführende Themen

  • [Erlöskontierungen im Rechnungssystem]

  • [Kontierungsregeln für Marktplätze]

  • [Amazon-Zahlungen und Gebühren verbuchen]

  • [Verrechnungskonten in fybu]

  • [SKR03 und SKR04 richtig hinterlegen]